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Lastenradförderung der Stadt Köln

für Privatpersonen, Kleinstbetriebe & Vereine

Der Verkehrs- und der Finanzausschuss der Stadt Köln haben Mitte 2022 beschlossen, die Lastenradförderung für Privatpersonen, Kleinstbetriebe und Vereine fortzuführen. Im Zeitraum vom 22. August bis zum 12. September 2022 können Berechtigte einen Förderantrag stellen und von der Stadt Köln einen Zuschuss von bis zu 2.500 € der Anschaffungssumme des Lastenrads erhalten.

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Details zur Antragsstellung, Berechtigung und Fördersumme zusammengefasst. Selbstverständlich stehen wir auch im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs in unseren Stores in Köln-Dellbrück und Overath zur Verfügung. 

Wer darf eine Förderung beantragen?

Die Berechtigten für die Lastenradförderung werden nach drei Nutzungsgruppen aufgeteilt.

 

Nutzungsgruppe 1: Kleinstbetriebe

  • private Kleinstunternehmen bis zu einer Betriebsgröße von bis zu neun Mitarbeitenden sowie sonstige Selbstständige, freiberuflich Tätige mit Firmensitz oder Niederlassung in Köln, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Genossenschaften

 

 

Nutzungsgruppe 2: Vereine und Verbände, Einrichtungen in freier Trägerschaft: 

  • eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbände (Eintrag im Kölner Vereinsregister oder mit Niederlassung in Köln), auch für mehrere Standorte im Stadtgebiet, sowie für Lastenfahrrad-Sharing-Angebote eingetragener Vereine ohne Gewinnerzielungsabsicht
  • in freier Trägerschaft befindliche Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen der Erwachsenhilfe, Schulen und Krankenhäuser, auch für mehrere Standorte im Stadtgebiet

 

Nutzungsgruppe 3: Privatpersonen

  • Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Köln, welche in Gemeinschaften von mindestens drei Haushalten innerhalb eines Stadtteils oder in angrenzenden Stadtteilen der Hauptansprechperson organisiert sind (beispielsweise Miet- oder Eigentumsgemeinschaften)

 

Quelle: Stadt Köln, Stand 26.07.2022

Wie ist der Ablauf des Förderantrags?

1. ausführliche Beratung durch unsere Fachberater in unseren Stores in Köln-Dellbrück und Overath

2. Wir erstellen ein Angebot über dein Wunschrad

3. Im Anschluss muss der Förderantrag, im Zeitraum vom 22. August bis zum 12. September 2022, postalisch oder über das Online-Förderportal bei der Stadt Köln eingereicht werden. Nähere Informationen hierzu sowie den Link zum Online-Portal findet ihr hier, direkt auf der Seite der Stadt Köln.

4. Sobald der Förderantrag bewilligt wurde, erhältst du eine entsprechende Bestätigungs E-Mail der Stadt Köln und kannst dein neues Lastenrad bei uns abholen.

5. Im Anschluss muss nur noch der Zahlungsnachweis (postalisch oder über das Online-Portal) übermittelt werden und die Stadt Köln überweist die bewilligte Fördersumme, direkt auf euer Konto. Die bewilligten Fördermittel müssen spätestens nach drei Monaten ab dem Datum der Bewilligung verausgabt werden. Sofern dies nicht geschieht und eine entsprechende Rechnung mit Zahlungsnachweis nicht vorgelegt wurde, wird die Stadt Köln, die Förderzusage widerrufen.

 

Welche Lastenräder werden gefördert?

Im Rahmen des Förderkonzeptes sind serienmäßig hergestellte Lastenfahrräder für den Lastenverkehr per Fahrrad förderfähig. Diese Lastenfahrräder können über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen. Es werden ausschließlich Neufahrzeuge gefördert.

Die gefördertern Lastenräder müssen über ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ verfügen oder  eine Nutzlast von mindestens 150kg transportieren können oder  eine Zuladung von mindestens 50kg haben. 

In unseren Stores findet ihr eine große Auswahl an Fahrzeugen, die die o.g. Bedingungen erfüllen. Hierunter fallen z.B. verschiedene Fahrzeuge der Marken Riese & Müller, KETTLER Alu-Rad, URBAN ARROW, Tern, Hercules, uvm.

In welcher Höhe werden Lastenräder gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form der Anteilsfinanzierung und wird als Zuschuss gewährt. Die Stadt Köln fördert bis zu 45 Prozent der Nettoanschaffungskosten, maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad. Berechnungsgrundlage sind die Nettoanschaffungskosten.

Private Antragsgemeinschaften, die im Rahmen des Antragsverfahrens einen aktuellen Köln-Pass für mindestens 50 Prozent der Mitglieder einer Antragsgemeinschaft vorab einreichen, erhalten eine Förderung von 65 Prozent der Nettoanschaffungskosten. Eingetragene Vereine innerhalb der Nutzungsgruppe 2 erhalten eine Förderung von 65 Prozent der Nettoanschaffungskosten.

Wie ist die Vorgehensweise bei der Bearbeitung und Bewilligung der Anträge?

Die Zuteilung der Förderung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. 

Wenn ihr die grundsätzlichen Förderbedingungen erfüllt, werden zunächst Anträge bevorzugt, welche aus Stadtteilen kommen, aus denen in den vorherigen Förderaufrufen eine unterdurchschnittliche Anzahl von förderwürdigen Anträgen eingegangen ist.

Dies gilt in diesem Fall für folgende Stadtteile:

  • alle Stadtteile in den Bezirken Chorweiler, Porz, Kalk und Mülheim
  • Riehl, Niehl, Weidenpesch, Longerich und Bilderstöckchen (Bezirk Nippes)
  • Deutz, Bezirk Innenstadt
  • Marienburg, Rondorf, Weiß, Sürth, Godorf, Immendorf und Meschenich (Bezirk Rodenkirchen)
  • Weiden, Lövenich, Widdersdorf (Bezirk Lindenthal)
  • Vogelsang, Bocklemünd/Mengenich (Bezirk Ehrenfeld)

Sind alle förderwürdigen Anträge aus o.g. Stadtteilen bedient, werden die verbleibenden Mittel je Nutzungsgruppe unter den übrigen Antragstellenden der jeweiligen Nutzungsgruppe unter Aufsicht verlost. Im Anschluss daran erhalten alle Antragstellenden eine entsprechende Rückmeldung.

Ich habe bereits ein Lastenfahrrad. Kann ich die Förderung auch nachträglich bekommen?

Nein, eine nachträgliche Förderung nach Kauf ist nicht möglich.

Können die Antragsformulare aus den Vorjahren verwendet werden?

Nein, das ist nicht möglich.

Ich habe bereits in einem früheren Aufruf ein Lastenfahrrad gefördert bekommen, kann ich dennoch ein Fahrzeug beantragen?

Wer im Rahmen der Förderaufrufe 2019 bis 2021 bereits eine Zuwendung erhalten hat, ist nicht berechtigt, eine weitere Förderung zu erhalten. Das betrifft Unternehmen, freiberuflich Tätige und Selbstständige sowie Personen, die als Teil einer Antragsgemeinschaft eine Zuwendung erhalten haben.

Köln - Dellbrück

Dellbrücker Hauptstr. 43-47, 51069 Köln

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 10:00 - 19:00 Uhr

Sa: 09:00 - 15:00 Uhr

Overath

Hammermühle 20, 51491 Overath

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